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AG Dortmund, 01.08.2013 - 435 C 1010/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines bundesweiten Stadionverbotes gegenüber einem Fußballfan wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballbundesligaspiel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 01.08.2013 - 435 C 1010/13
- LG Dortmund, 23.09.2014 - 1 S 299/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08
Bundesweites Stadionverbot bestätigt
Auszug aus AG Dortmund, 01.08.2013 - 435 C 1010/13
Der Inhaber des Hausrechts kann gemäß §§ 903, 1004 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wen er das Stadion betreten lässt (BGH NJW 2010, 534, 535). - AG Dortmund, 04.10.2012 - 760 Ls 78/12
Diebstahl geringwertiger Sachen in einem Drogeriemarkt
Auszug aus AG Dortmund, 01.08.2013 - 435 C 1010/13
Mit Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 04.10.2012 (Aktenzeichen 760 Ls 102 Js 319/12 -78/12 AG Dortmund) wurde der Kläger wegen Diebstahls zweier geringwertiger Sachen und wegen Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 35,-- EUR verurteilt.
- LG Dortmund, 23.09.2014 - 1 S 299/13
Rechtmäßigkeit des Ausspruchs eines Stadionverbots um potentielle Störer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 01.08.2013, unter dem Az. 435 C 1010/13, wird zurückgewiesen.